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Unsere neuen Preise

Preiserhöhung unserer Privatgirokontomodelle

Seit 2016 hält die Sparkasse Schwarzwald-Baar den Preis für Ihr Girokonto stabil. Wir sind mit unserer persönlichen Beratung der Partner an Ihrer Seite in allen Finanzangelegenheiten in unserer Region.

Um Ihnen, trotz deutlich gestiegener Preise, weiterhin unseren umfangreichen Service online und vor Ort zu bieten, passen wir die Preise für unsere Privatgirokonten an

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu den neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die aktuelle Preis- und Leistungsübersicht haben wir Ihnen bereits per Post zugestellt.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Für die Zustimmung benötigen Sie nur wenige Klicks.

Bitte halten Sie für die Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit, wenn Sie kein Online-Banking nutzen.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Geldautomat

An allen unseren Geldautomaten im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Über unser Kunden-Service-Direkt unter 07721 291-0 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

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