Seit 2016 hält die Sparkasse Schwarzwald-Baar den Preis für Ihr Girokonto stabil. Wir sind mit unserer persönlichen Beratung der Partner an Ihrer Seite in allen Finanzangelegenheiten in unserer Region.
Um Ihnen, trotz deutlich gestiegener Kosten, weiterhin unseren umfangreichen Service online und vor Ort zu bieten, werden wir die Preise für unsere Privatgirokonten zum 1. Oktober 2023 erhöhen.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu den neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die aktuelle Preis- und Leistungsübersicht haben wir Ihnen bereits per Post zugestellt.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
An allen unseren Geldautomaten im Schwarzwald-Baar-Kreis.
In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Über unser Kunden-Service-Direkt unter 07721 291-0 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.