Du weißt, dass auf die Geldanlage in Aktien und andere Wertpapiere Steuern anfallen – aber möchtest
diese möglichst gering halten? Das geht ganz einfach: mit einem Freistellungsauftrag. Damit zahlst du weniger Abgeltungssteuer und kannst jährlich bis zu 1.000 Euro sparen – bei gemeinsam veranlagten Paaren bis zu 2.000 Euro.
Der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar eines laufenden Jahres. Du solltest ihn spätestens vor der Gutschrift deiner Kapitalerträge einrichten, um unnötige Abzüge zu vermeiden. Nach Jahresende ist das nur noch über die Steuererklärung korrigierbar.
Checkliste
Das brauchst du für deinen Freistellungsauftrag:
Es gibt noch mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Welche Rolle die Steuererklärung dabei spielt, liest du im nächsten Kapitel.
Hinweis: Die Inhalte dieses Textes dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche und Verwendung aktueller Daten können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit übernehmen.
Bei konkreten Fragen konsultiere bitte stets qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
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