Teilnehmen können alle im Vereinsregister eingetragenen Fasnetsvereine (e.V.) (im Folgenden nur noch als "Vereine" bezeichnet) aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Schwarzwald-Baar (im Folgenden nur noch als "Sparkasse" bezeichnet). Voraussetzung für die Teilnahme ist die durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit. Nicht teilnehmen dürfen lose närrische Zusammenschlüsse, sonstige Fasnetsgruppen oder sonstige Vereine.
Die Gewinner werden auf den Social-Media Kanälen der Sparkasse veröffentlicht und von uns benachrichtigt.
Mit der Teilnahme bestätigt der Verein, über die entsprechenden Bildrechte des Wettbewerbsbildes zu verfügen. Gleichzeitig stimmt der Verein zu, dass die Sparkasse das Bild im Rahmen der Fasnetsaktion 2023 nutzen darf (z.B. Veröffentlichung auf den Social-Media Kanälen oder im Newsletter). Einer Nutzung außerhalb der Aktion wird ausdrücklich nicht zugestimmt.
Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmer*innen gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht. Die Sparkasse behält sich vor, einzelne Einsendung ohne Nennung von Gründen nicht zum Voting zu veröffentlichen, sofern die Sparkasse intern entsprechende Gründe sieht (bspw. Bild ist verletzend). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.