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Fasnetsvoting 2023

 

Teilnehmer:

Teilnehmen können alle im Vereinsregister eingetragenen Fasnetsvereine (e.V.) (im Folgenden nur noch als "Vereine" bezeichnet) aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Schwarzwald-Baar (im Folgenden nur noch als "Sparkasse" bezeichnet). Voraussetzung für die Teilnahme ist die durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit. Nicht teilnehmen dürfen lose närrische Zusammenschlüsse, sonstige Fasnetsgruppen oder sonstige Vereine.

Ablauf und Preise:

  • Alle Vereine können bis zum 09.02.2023 ihr schönestes Gruppen- oder Umzugsbild der vergangenen Jahre einreichen.
  • Das Bild muss an die E-Mail Adresse socialmedia@spk-swb.de geschickt werden. Die E-Mail sollte den Vereinsnamen enthalten.
  • Pro Verein kann nur ein Bild am Voting teilnehmen.
  • Zwischen dem 10. und 15. Februar (14 Uhr) werden alle eingereichten Bilder auf der Facebook-Seite der Sparkasse veröffentlicht. Alle Facebook Nutzer können ihrem Lieblingsbild per Like eine Stimme geben.
  • Die Reihenfolge der Bilder ist zufällig.
  • Alle Bilder mit mindestens 77 Likes, kommen in einen Lostopf.
  • Aus diesen Bildern werden 3 Vereine gezogen, die 500 Euro gewinnen.
  • Insgesamt wird somit ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro ausgegeben.

 

Gewinnbenachrichtigung:

Die Gewinner werden auf den Social-Media Kanälen der Sparkasse veröffentlicht und von uns benachrichtigt.

Bildrechte:

Mit der Teilnahme bestätigt der Verein, über die entsprechenden Bildrechte des Wettbewerbsbildes zu verfügen. Gleichzeitig stimmt der Verein zu, dass die Sparkasse das Bild im Rahmen der Fasnetsaktion 2023 nutzen darf (z.B. Veröffentlichung auf den Social-Media Kanälen oder im Newsletter). Einer Nutzung außerhalb der Aktion wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Sonstiges:

Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmer*innen gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht. Die Sparkasse behält sich vor, einzelne Einsendung ohne Nennung von Gründen nicht zum Voting zu veröffentlichen, sofern die Sparkasse intern entsprechende Gründe sieht (bspw. Bild ist verletzend). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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