Wenn man nicht in der Lage ist, seine Schulden zurückzuzahlen, kann es schnell zu einer Kontopfändung kommen. Durch eine solche Maßnahme versucht der Gläubiger, sein ihm zustehendes Geld einzuziehen. Das Konto wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gesperrt.
Schnelle Hilfe bei einer Pfändung
Für eine erfolgreiche Bezahlung der Pfändung ist es notwendig, dass Sie ein Girokonto bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar mit ausreichender Deckung haben. Zusätzlich benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang, um die Zahlung abwickeln zu können.
Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Freibetrag verfügt werden.
Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen.
Hinweis: Ein P-Konto ist mit Einschränkungen in der Kontoführung verbunden (zum Beispiel nur Guthabenbasis, keine Kreditkarte). Für Personen ohne drohende Pfändungen kann ein P-Konto daher nachteilig sein.
Häufig gestellten Fragen
Wird einer Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung auf dem Girokonto veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse.
Ein Gläubiger ist z. B. ein Unternehmen, das gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.
Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungsmöglichkeiten.
Wird ein P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines monatlichen Grundfreibetrages. Über diesen Grundfreibetrag kann der Kontoinhaber ohne Weiteres verfügen (z. B. durch Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift). Auf die Art der Einkünfte (z.B. Arbeitslohn, Sozialleistung, Steuererstattung) und auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an. Der Pfändungsfreibetrag gilt jeweils für einen Kalendermonat.
Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Die Sparkasse hat zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.
P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.
Daher ist die Einrichtung eines P-Kontos erst dann sinnvoll, wenn bereits eine Kontopfändung gegen Sie vorliegt oder diese unmittelbar bevorsteht.
Als Privatkunde können Sie über eine Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Wichtig ist, dass es sich um ein Einzelkonto handelt und Sie nicht bereits über ein anderes P-Konto verfügen (auch nicht bei anderen Kreditinstituten).
Der Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.500,00 € pro Monat, kann sich aber je nach Lebenssituation erhöhen. Mehr Infos finden Sie in der Broschüre "Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz".
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