Voraussetzung für den Empfang elektronischer Kontoauszüge ist das Elektronische Postfach. Dieses muss für den Empfang elektronischer Kontoauszüge freigeschaltet sein. Sofern Sie das Elektronische Postfach bisher nicht nutzen, lassen Sie es einfach von Ihrer Sparkasse freischalten.
Wie die Unterschrift bei einem Papierdokument ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes. Darüber hinaus sorgt sie für eine höhere Akzeptanz und eine sicherere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Denn auch eine nachträgliche Änderung des Dokuments ist eindeutig erkennbar.
Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Kontoauszug einem Papierkontoauszug gleichgestellt. Mit Hilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten gegenüber dem Finanzamt bzw. Betriebsprüfern nachweisen, dass der Auszug tatsächlich von der Sparkasse erstellt wurde und seit der Erstellung nicht verändert wurde. Zudem sparen Sie Personal- und Raumkosten, da die papierhafte Archivierung entfällt.
Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie lediglich eine Software zur Verifikation und Protokollierung. Eine Liste der aktuellen Softwarehersteller ist über die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) abrufbar.
Ein bekannter Signatur-Viewer ist "SignLive!" der Firma intarsys. Die Software "SignLive!" in der Sparkassen-Edition gibt es hier. Bei Fragen zur Anwendung oder Installation wenden Sie Sich bitte direkt an den Software-Hersteller intarsys consulting GmbH.
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